L265054

Spurweite N 1:160

Spurweite N 1:160

Epoche V

Epoche V

Kurzkupplungskinematik

Kurzkupplungskinematik

Kupplungsaufnahme nach NEM 355

Kupplungsaufnahme nach NEM 355

Empfohlener Mindestradius 192 mm (N)

Empfohlener Mindestradius 192 mm (N)

Umbau-Bahndienstwagen, Bauart Wohnschlafwagen433 der Schweerbau GmbH & Co. KG, Betriebszustand 2004, Betriebs-Nr. 092 3 740-5, LüP 78 mm.

Zusätzliche Information

Preis

52,95 

Land

Deutschland

Epoche

Epoche V (1990 – 2007)

  • LEDs eingebaut: Als Lampen sind über den Einstiegstüren bereits warmweiße LEDs eingesetzt (und im Innern befindet sich eine anschlussfertige Beleuchtungsplatine), die der geschickte Bastler als Außenbeleuchtung für den nachts an der Baustelle abgestellten Wagen nutzen kann. Die Platine muss nur noch angeschlossen werden.
  • Zehn Jalousien beiliegend: 5 Stück im geschlossenen und 5 Stück im halb geschlossenen Zustand
  • Hohe Bodendetaillierung durch Nachbildung der Bremsgestänge
  • Originalgetreu und fein lackierte Bremsumsteller
  • Filigrane seitliche Trittstufen
  • Maßstäbliche Steckpuffer aus Metall
  • Servicefreundlich durch Schraubverbindung zwischen Chassis und Gehäuse
  • Abnehmbares Dach
  • Leichtgängige, aber stabile Kupplungsmechaniken


Umbau-Bahndienstwagen

Ab 1970 wurden bei der DB moderne Bahndienstwagen benötigt. Mangels zuvor verwendeter geeigneter Personen-Spenderwagen wurde auf die in großer Anzahl vorhandenen Fahrgestelle der Güterwagen-Bauart Gbs245 zurückgegriffen. Es blieb aber am Ende beim Umbau einer Kleinserie von insgesamt 58 Wagen.

Gebaut wurden (u.a. im DB-Ausbesserungswerk Offenburg) ein Bürowagen der Bauart 412, 17 Wohn-Schlafwagen der Bauart 433, 14 Wohn-Schlafwagen der Bauart 434, 22 Wohn-Werkstattwagen der Bauart 440 sowie je ein Aufenthaltswagen (Bauart 450), ein Küchenwagen (Bauart 505), ein Küchenbeiwagen (Bauart 519) und ein Aufenthalts-Umkleidewagen (Bauart 583). Die meisten der Wagen stehen heute noch im Dienst, teilweise auch bei Privatfirmen.

Alle Preise verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer (Deutschland) und sind als unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) anzusehen.